Positionspapier

Cannabis in Österreich: Zusammenfassung des Stands der Dinge & Positionen des ÖCB

Österreich hat Tabak-Cannabis

Österreichs Regierung hat 2025 beschlossen, regional legale Cannabisblüten – diese dürfen den Wert von 0,3 Prozent THC nicht überschreiten – dem Tabakmonopolbetrieb und der Tabaksteuer zu unterwerfen. Sieben Jahre lang haben österreichweit hunderte Privatunternehmer das Geschäft mit solchen "CBD-Blüten" mit großen Investitionen und Erfolg aufgebaut, während der Staat sie regulierte und Steuern dafür einnahm. Nun wird dieser Branche ihre Existenzgrundlage entzogen und ein Berufsverbot ab 2029 verordnet.

Ihr Geschäft wird einer ausgewählten Anzahl von Tabakgroßhändlern übergeordnet, welche von nun an konkurrenzlos Cannabisblüten über Trafiken und sonstige Tabaklizenznehmer vertreiben. Den Hanfshops wird rückwirkend Tabaksteuer vorgeschrieben für ihre Geschäftstätigkeit mit Cannabisblüten von 2022 bis 2025. Dies in unerklärlich horrender Höhe, sodass die betroffenen Unternehmer oftmals bis tief in den privaten Bereich existenzbedroht sind.

Die erwarteten Zugewinne an Steuern durch den Monopolvertrieb von Tabak-Cannabis werden ausbleiben. Strikt unter 0,3% THC gehaltene Blüten (THCA x 0,877 + THC) werden minimal nachgefragt und sind oft qualitativ minderwertig, da dieser niedrige Wert äußerst schwer zu erreichen ist. Oftmals werden die Blüten durch Bestrahlung, Erwärmung und Verdampfung oder durch Behandlung mit technischen Gasen wirkstoffärmer gemacht. Zurück bleiben entwertete Blüten, oft mit gesundheitsschädlichen Rückständen von Lösemitteln.


Aber Cannabis ist kein Tabak

In Wahrheit ist Hanf kein Tabak. Nikotin und Cannabis haben nichts gemeinsam. Man kann auch Salbei und Pfefferminz rauchen, aber niemand trinkt Tabak-Tee, isst Tabak-Kekse oder cremt sich mit Tabakpaste ein. In der Schweiz wurde ebenfalls regierungsseitig bereits versucht, Cannabis unter das Tabakmonopol und die Tabaksteuer zu unterwerfen. Beides wurde höchstgerichtlich gekippt. Die Schweiz bekommt demnächst ein Konsumcannabisgesetz. Auch in Österreich sind die Verfahren bereits im Laufen, um die unfaire Zwangsenteignung der Cannabis-Branche zu kippen.


Österreich braucht 1 % THC

Das Geschäft mit CBD-Blüten kann nur als Geschäft mit Cannabis bis max. 1 Prozent Gesamt-THC verstanden werden, bei bis zu 0,5 Prozent Delta9-THC. In diesem Bereich lassen sich Blüten von guter Qualität wirtschaftlich herstellen. In einigen europäischen Ländern (z. B. Schweiz, Tschechien) sind solche Blüten legal handelbar. Die dortigen Online-Shops versenden überallhin, auch wenn sie das nach Österreich gar nicht dürften. Der Zoll kann nur einen geringen Teil davon abfangen.

Alle Österreicher, die solche Blüten wollen, werden nun online bestellen oder sich wieder am Schwarzmarkt versorgen, wer weiß womit. Das ist unverständlich und nicht argumentierbar. Der THC-Wert könnte jederzeit in Österreich durch das Gesundheitsministerium per Ministerialverordnung auf 1% Maximal-Durchschnittswert in Blüten gesetzt werden. Genauso wurde auch 2017 der Grenzwert von 0,3% THC durch die damalige Gesundheitsministerin festgesetzt.


Österreich braucht Cannabis-Experten

Diese bis zu 1% THC würden den Trafiken bessere Produkte bescheren. Aber nicht die Ungerechtigkeit beseitigen, die den Cannabis-Fachhändlern widerfährt. Mitten in einer der schwersten Wirtschaftskrisen der 2. Republik zerstört die Regierung eine ganze Branche. Die Hanfshops werden bis 2029 größtenteils verschwunden sein, mit ihren Umsätzen, Steuerleistungen, Arbeitsplätzen und Betriebsstätten.

Dabei gibt es große Nachfrage in der Bevölkerung. Cannabis-Fachgeschäfte, die sich nur mit dieser Materie beschäftigen, Duftproben ermöglichen, Konsumformen erklären und detailliert beraten können, haben absolute Berechtigung neben den Trafiken. Die Cannabis-Kultur ist vergleichbar mit der Weinkultur. Es ist unfair, dass man die Expertenshops einfach enteignet und zum Zusperren zwingt. Das ist, als würde man nur noch Fabrik-Wein aus dem Trinkkarton erlauben und Weinbauern und Someliers zu Verbrechern stempeln.


Österreich braucht Medizinal-Cannabis

20 von 27 EU-Staaten geben Cannabis als Blüten und/oder Tinkturen über Arzt und Apotheke ab. Österreich verzichtet nahezu gänzlich auf diesen Arzneimittel-Markt. Aus Cannabis wird in Österreich nur THC abgegeben – als "reines Suchtgift", toleriert zur Betäubung der Beschwerden von Schwerstkranken und zur Substitution von Abhängigkeitsstörungen. Verschreibungen und Kostenübernahmen durch die Krankenkassen sind rar. Österreichs Politik hält sich hier strikt ans pharmazeutische Dogma der Monosubstanz-Präparate.

Reines THC wird über eine komplizierte und aufwändige Produktionskette unter staatlicher Kontrolle völlig überteuert auf den Medizinmarkt gebracht. Cannabisblüten bleiben bei Kerker verboten. Dies widerspricht weitläufig dem Status Quo der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Cannabis als Heilpflanze, die ein Gemisch aus weit über 100 Wirkstoffen enthält.

Die gesetzliche Handhabung von Cannabis in Österreich ist überdies unvereinbar mit den Arzneimittel-Bestimmungen des Schengener Abkommens. Das ist politisch anerkannt, wird aber seit vielen Jahren ignoriert. Sie ist auch unvereinbar mit dem UN-Einheitsabkommen über die Suchtmittel. Darin ist Cannabis seit 2020 neu eingestuft – als mit gewissen Risiken wie einer niedrigen Suchtgefahr behaftete Heilpflanze, an der die Forschung gefördert und die Verfügbarkeit für die Bevölkerung erleichtert werden soll.

Der Entgang an Wirtschaftsleistung und Steuereinnahmen durch die Abwesenheit von medizinischen Cannabis-Blüten in Österreich ist enorm. Deutschland hat 2025 ca. 200 Tonnen Medizinal-Cannabis importiert, dies allein hat weit über eine Milliarde Euro Verkehrswert.


Österreich braucht Konsum-Cannabis

Rund um Österreich wird Cannabis auch als Genussmittel rehabilitiert und legalisiert: in Deutschland seit April 2024, in Tschechien ab 2026, in Slowenien per Volksbefragung, und in der Schweiz befindet sich ein Konsumcannabis-Gesetzesentwurf in Begutachtung.

Österreich befindet sich in einer prekären wirtschaftlichen Lage mit hoher Inflation und einem erdrückenden Schuldenberg. Trotzdem rudert die Politik bei Cannabis gegen den Strom und verzichtet auf allen Ebenen auf diesen wissenschaftlich legitimierten Wachstumsmarkt. Legalisierungsgesetze wie das deutsche Konsumcannabis-Gesetz resultieren aus langjähriger Evaluierung von großen Mengen an Daten aus dem Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialbereich. Daraus kann man ableiten, dass die Cannabislegalisierung der Volkswirtschaft keine Probleme verursacht, sondern Vorteile bringt.

Die Legalisierung von Cannabis zerstört auf Dauer den Schwarzmarkt. In Österreich wird der Schwarzmarkt durch die herrschenden Gesetze erzeugt und aufrechterhalten. Dieser entzieht sich Qualitätskontrollen, Jugendschutzbestimmungen und Steuerzahlungen. Das ist nicht argumentierbar. Das Modell der Prohibition von Cannabis zum Schutz der Bevölkerung ist gescheitert und hat sich als unsinnig erwiesen.

Aus all diesen Gründen braucht Österreich ein Cannabis-Gesetz, das den Umgang mit dieser Pflanze völlig neu regelt – einschließlich eines eigenen Cannabis-Steuergesetzes.

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